Gute Nachrichten für Millionen Versicherte in Deutschland: Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bereitet eine der größten Renten-Neuberechnungen der letzten Jahre vor. Durch die geplante Einführung der sogenannten Mütterrente III steht rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentnern eine rückwirkende Nachzahlung ins Haus.
Besonders Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, dürfen sich auf dauerhaft höhere Bezüge und eine saftige Einmalzahlung freuen.
Warum kommt es zur Renten-Nachzahlung?
Der Grund für die Millionen-Nachzahlung ist der Ausgleich einer historischen Ungerechtigkeit bei den Kindererziehungszeiten. Bislang galt im deutschen Rentenrecht eine strikte Trennung:
- Kinder geboren ab 1992: Bis zu 36 Monate Erziehungszeit (3 Rentenpunkte) werden angerechnet.
- Kinder geboren vor 1992: Bisher wurden lediglich 30 Monate (2,5 Rentenpunkte) berücksichtigt.
Mit der neuen Reform fallen diese Unterschiede weg. Künftig werden für alle Kinder pauschal drei Entgeltpunkte vergeben – unabhängig vom Geburtsjahr. Da ein einziger Rentenpunkt aktuell rund 40 Euro wert ist, führt dies zu einer spürbaren, dauerhaften Rentenerhöhung.
Der Zeitplan: Wann fließt das Geld aufs Konto?
Obwohl die gesetzliche Neuregelung voraussichtlich zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, müssen sich Betroffene bis zur tatsächlichen Auszahlung noch etwas gedulden.
Die Deutsche Rentenversicherung muss über zehn Millionen Konten maschinell prüfen, IT-Systeme anpassen und Bescheide erstellen. Wegen dieses enormen technischen Aufwands ist die Auszahlung erst für das Jahr 2028 geplant.
Der Vorteil für Rentner: Das Geld geht nicht verloren. Die Beiträge für das gesamte Jahr 2027 werden im Jahr 2028 gesammelt und rückwirkend nachgezahlt. Je nach Rentenhöhe und Kinderanzahl kann sich diese Einmalzahlung auf mehrere hundert Euro belaufen.
Müssen Betroffene jetzt einen Antrag stellen?
Die wichtigste Nachricht für Senioren vorweg: Nein, in der Regel ist kein neuer Antrag nötig. Die Deutsche Rentenversicherung führt die Neuberechnung und die anschließende Nachzahlung vollautomatisch durch.
Es gibt jedoch eine wichtige Voraussetzung: Die Kindererziehungszeiten müssen bereits korrekt in Ihrem Rentenkonto erfasst sein.
- Tipp zur Absicherung: Prüfen Sie Ihren aktuellen Versicherungsverlauf. Werden dort die Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nicht aufgeführt, sollten Sie schnellstmöglich eine sogenannte Kontenklärung durchführen. Dafür nutzen Sie den offiziellen Antrag V0800 der Deutschen Rentenversicherung.
Achtung bei anderen Sozialleistungen
Finanzexperten weisen darauf hin, dass die Nachzahlung der Mütterrente III auf andere staatliche Leistungen angerechnet werden kann. Wer parallel Grundsicherung, Wohngeld oder eine Hinterbliebenenrente bezieht, sollte den kommenden Nachzahlungsbescheid genau prüfen, da sich die höheren Rentenbezüge auf diese Hilfen auswirken können.